Genehmigung und Dokumentation

Die Nutzung der oberflächennahen Erdwärme (bis 400 m) ist in Deutschland, mit Ausnahme von Wasser- oder Heilquellenschutzgebieten nahezu flächendeckend möglich. Als erster Schritt empfiehlt sich eine, in der Regel kostenfreie, Anfrage beim zuständigen Landratsamt hinsichtlich der Lage in einem Wasser- oder Heilquellenschutzgebiet. Wird hier von Seiten der Behörden "grünes" Licht gegeben ist vor der Ausführung eine wasserrechtliche Erlaubnis von den Behörden einzuholen.

Wir arbeiten für Sie die erforderlichen Antragsunterlagen zur Vorlage bei den zuständigen Behörden (Landratsamt oder Regierungspräsidium) aus. Diese umfassen auch eine Prognose zu den zu erwartenden geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse.

Hierfür benötigen wir von Ihnen:

  • Anschrift der Bauherrschaft (evtl. Flurstück-Nr,) und ggf. die Projektanschrift
  • sofern bereits bekannt - die Angaben zur Wärmepumpe (Hersteller, Heizlast, COP)
  • einen amtlichen Lageplan im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1000

Zusätzliche Informationen sind auch aus dem Leitfaden für Erdwärmenutzung des Landes Baden-Württemberg erhältlich. Bei Bohrtiefen unter 100 m ist Ihr Landrats- oder Umweltschutzamt die zuständige Behörde. Werden Erdwärmesonden über 100 m Tiefe geplant, erfolgt in Baden-Württemberg die Beurteilung nach dem Bundesberggesetz § 127 durch das Regierungspräsidium Freiburg.

Sie bekommen von uns die vollständig ausgearbeitet Unterlagen in 2-facher Ausarbeitung mit der Bitte um Unterschrift und Weiterleitung einer Fertigung an das zuständige Landratsamt.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns auch alle gem. Leitfaden bzw. VDI 4640 erforderlichen Unterlagen zur Dokumentation Ihrer Erdwärmeanlage:

  • Lageplan mit Kennzeichnung der Erdwärmesonden
  • Schichtenprofil
  • Verpressprotokoll für die Ringraumverfüllung
  • Druckprüfungsprotokoll zum Nachweis der Dichtigkeit der Anlage
Geologische Karte Baden-Württembergs

Geologische Karte Baden-Württemberg

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